Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich bin Ihrer Meinung, dass die Tests in Krankenhäusern nicht mehr verhältnismäßig sind und damit nicht vom Hausrecht umfasst sind.
Aber der einzige Weg, um dies herauszufinden, wäre eine Feststellungsklage vor dem Zivilgericht. Dies kann auch im Wege der einstweiligen Verfügung geschehen.
Das Gericht wird dann abwägen, ob der Gesundheitsschutz der anderen Patienten eine Testpflicht rechtfertigt bzw. wie die Gefahren für das eigene Wohlergehen aufgrund der Tests einzuschätzen sind.
Gerne kann ich Ihnen bei der Durchsetzung der Klage behilflich sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
vielen Dank für die rasche Antwort.
Kurze Rückfrage, um sicherzustellen, dass ich Ihre Antwort richtig verstanden habe:
Ich entnehme Ihrer Antwort, dass das Hausrecht also doch - anders als das Bundes- und die Landesgesundheitsministerien es gerne hätten - Grenzen hat und nicht jeder - ich nenne es mal Unsinn vollkommen evidenzbefreit durchgesetzt werden kann?
Werde jetzt mal versuchen, ob ich noch bis April warten kann, je nachdem wie die Schmerzen sind, in der Hoffnung, dass Lauterbach endlich mal mit seinem Infektionsschutzgesetz aufhörten muss. Und wenn die Krankenhäuser in meiner Nähe dann immer noch weitermachen, werde ich Sie auf jeden Fall kontaktieren.
Sehr geehrter Fragesteller,
Genau, das Haisrecht findet seine Grnzen, wenn es sich um willkürliche bzw. sachfremde Entscheidungen handelt.
Dies wird mithilfe einer Abwägung der Rechtsgüter ermittelt.
Einen tatsächlichen Schutz durch die Testpflicht sehe ich nicht mehr für gegeben.
Gerne können Sie sich melden, wenn Sie bereit sind.
Beste Grüße
RA Richter