Nun muss ich dem Insolvenzverwalter die Steuerunterlagen bereitstellen und es ergiebt sich für mich folgende Frage. ... Bei gtrennter Veranlagung würde ich ( somit der Insolvenzverwalter ) eine Erstattung - mich betreffend - von ca 4500 € erhalten , meine Frau hätte aber eine Nachzahlung von ca. 4000 € zu leisten. Die Frage ist nun , ob das - für uns Worst Case Szenario - so Eintreffen kann, das der Insolvenzverwalter eine getrennte Veranlagung verlangt und die Gelder wirklich in dieser Form fliessen müssen , d.H der Verwalter ''''mein'''' Guthaben ausgezahlt bekommt, während meine Frau diese Nachzahlung von 4000 € leisten muss , das würde auch für meine Frau den Ruin bedeuten ?