Nachbar erteilt keine Zustimmung für Signallampe zur Regelung der Zu- und Ausfahrt
vom 28.11.2014
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Es liegt bereits eine Baugenehmigung vor, derart, dass die Zufahrt über das Grundstück B (rechts) und die Ausfahrt über das Grundstück A (links) erfolgen soll. Das Grundstück C wurde inzwischen mit Baugenehmigung verkauft, wobei einige Fehlplanungen festgestellt wurden, die korrigiert werden mussten und für die eine Änderung zur erteilten Baugenehmigung beantragt wurde. ... Ist hierzu ggf. sogar eine Erweiterung der Baulast, für die der Eigentümer des Grundstückes A seine Zustimmung natürlich ebenfalls verweigern würde, erforderlich ?