Ich werde euch nicht sagen wann wir anfangen und wie lange wir brauchen, da ich erst andere Sache erledigen muss, schriftlich kriegt ihr gar nichts sonst nagelt ihr mich noch fest, ich werde gar nichts ersetzen und wenn ihr mit dem Garten weitermacht ist das vorsätzlich ( da hatten wir bereits Ende Oktober, und seit April gewartet und im Matsch gesessen), ich komme sowieso mit dem Bagger zu euch (Wand ist 102m lang) und in eurer Einfahrt muss ich Steine wegnehmen und den Wasserablauf entfernen. ... Meine Fragen: - Da mir bereits die Hände zittern und ich sehr nervös werde wenn ich den Mann aus der Ferne nur höre, sowie ich davon ausgehen muss das ihm fremdes Eigentum nicht abhält was zu nehmen oder beschädigen würde ich gerne wissen, ob ich nur den Handwerker auf unser Grundstück lassen kann, ihm aber das Recht verweigern und nur zur Endabnahme drauf lassen kann. - Ich Ihm verbieten kann das er mit dem Bagger auf unser Grundstück fährt und stattdessen den Bitumenschacht (nicht unterkellert) mit der Hand aushebt. ( 10m Länge) - verlangen kann das die Arbeiten von einem Profi ausgeführt werden und nicht von ihm selbst. - Ich Ihm den Schlüssel zu unserem Grundstück aufgrund der Begebenheiten verweigern kann. - wir haben im Oktober Rasen gesät, welcher richtig gut sprießt, kann er sich weigern diesen zu ersetzen? ... Wir wollen anderen das Leben nicht unnötig erschweren, müssen uns und unser Grundstück jedoch vor diesem Mann so gut es geht schützen.