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214 Ergebnisse für grundstück grunddienstbarkeit eigentümer

Wegerecht während der Bauphase einschränken?
vom 17.4.2023 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Ich möchte an das bestehende Haus anbauen. Jedoch verläuft auf der Seite des Anbaus auch ein Wegerecht meines Nachbarn mit einer Breite von 3m. Im fertigen Zustand wird dieses Wegerecht natürlich nicht eingeschränkt (Sonst hätte es auch keine Genehmigung gegeben).
Hecken Höhe nach Eigentümerwechsel
vom 26.8.2021 für 50 €
Zum Fall: Ich habe vor kurzem das Haus meiner Eltern übernommen und bin seit ein paar Wochen neuer Eigentümer. Meine Eltern, also die ehemaligen Eigentümer, haben sich mit den Nachbarn schriftlich über die Hecken Höhe von 1.80m geeinigt. ... Muss ich mich als neuer Eigentümer an die damalige schriftliche Einigung halten?
Frage zu § 1024 BGB: - Be- und Entladen auf gemeinsamer Zufahrt -
vom 12.2.2010 25 € Historischer Preis
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Wir selbst überqueren den Fußweg und fahren geradeaus über unser Grundstück in die Garage. Als Vorderster von 4 Anwohnern mussten wir eine Grunddienstbarkeit einräumen, d.h. ein Wegerecht für die nachfolgenden Nachbarn. ... Daher meine Frage: Haben wir laut § 1024 BGB ein gleichrangiges Recht,unser eigenes"dienendes"Grundstück in der Weise zu nutzen,daß Anlieferer zum Be-und Entladen kurz auf der gemeinsamen Zufahrt halten dürfen, auch wenn dann eine gleichzeitige Durchfahrt der Nachbarn für 3-5 Minuten nicht möglich ist?
Wegerecht-Kosten der Wegbefestigung (Pflasterarbeiten)
vom 13.9.2019 68 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Nachbar kann sein Grundstück mit auch von einer anderen Straße aus erreichen. Durch eine quer stehende Scheune benötig er aber die Zufahrt über mein Grundstück, um die Garagen zu erreichen. ... Der Passus im Notarvertrag von 1998 lautet: "Die Verpflichtung zur Unterhaltung des Weges einschließlich seiner Verkehrssicherung obliegen dem jeweiligen Eigentümer und dem Berechtigten zu gleichen Teilen.
Unterhalt für gemeinsame Verkehrsfläche
vom 15.7.2007 40 € Historischer Preis
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Dadurch besteht für die acht hinteren Anwohner eine Grunddienstbarkeit an der B-Straße hinsichtlich „Leitungsrecht, Ver- und Entsorgung“ und „Geh- und Fahrrecht“ . ... Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen tragen die Eigentümer der herrschenden Grundstücke gleichanteilig für die Teile der Leitungen, denen sie dienen. 2. Kosten der Unterhaltung, Reparatur und ggf. gebrauchsbedingte Neuerrichtung des Weges tragen die Eigentümer der herrschenden Grundstücke zu gleichen Teilen, also zu je 1/8 Anteil.
Gemeinsame Dachrinne ohne Überleitungsrecht. Zum Rückbau gezwungen?
vom 13.8.2014 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der jeweilige Eigentümer hat die seine Hauseinheit betreffenden Kosten - auch soweit sie Gemeinschaftseigentum betreffen - zu tragen 2. Bei Auslegungsschwierigkeiten soll jeder Hauseigentümer so gestellt werden, wie er sich stehen würde, wenn die ursprünglich vorgesehene Realteilung des Grundstücks genehmigt worden wäre.
Pflichten aus Wegerecht
vom 16.6.2008 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Anliegen zum Thema Wegerecht bzw. Wegerechtsvertrag. Sachverhalt: Es gibt ein vorgelagertes (dienendes) Grundstück A und ein nachgelagtertes Grundstück B, auf dem sich meine Immobilie befindet. Über Grundstück A verläuft ein Weg, der von den Eigentümern (und Mietern) beider Grundstücke genutzt wird.
Vereinbarung zum Wegerecht
vom 31.10.2004 30 € Historischer Preis
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So hat dies der frühere Eigentümer/Bauherr beider Grundstücke hinterlassen. ... Aber man negiert weiterhin das im amtlichen Lageplan vermerkte Anliegen einer gegenseitigen Grunddienstbarkeit. . ... -Akzeptanz von „ Haupt- und „garnicht“-Nutzern“, darf sich ein Grundstücks-eigentümer so alles abwimmeln?
Wohnraumerweiterung am Nachbargebäude/DHH
vom 19.6.2005 200 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wohne in BW (Kreis Böblingen) in einer Doppelhaushälfte; das von mir bewohnte Geäude ist grundsätzlich 1m länger wie die angrenzende DHH, wobei die Fensterfront an meinem Gebäude aus Gründen des Sichtschutzes und des Energieeffektes 50cm von der Hausfront zurückgesetzt sind. Die Hausfront an meinem Gebäude ist über 2 Stockwerke (mit Galerie) auf der gesamten Breite verglast. Die Galerie ist so angelegt, dass besonders nach Westen (in dieser Richtung steht auch die DHH des Nachbars) ein freier Blick entsteht.