Ein Recht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von Auftraggeber besteht in keinem Fall. (3)Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung kein Vertragsverhältnis (auf eigene Rechnung oder durch Dritte) bei dem Kunden einzugehen, welches die Übernahme des von Auftraggeber vorgestellten Projektes und daraus resultierende Folgeprojekte zum Inhalt hat. (4)Der Auftragnehmer wird seinen Mitarbeitern den vorgenannten Regelungen entsprechende Pflichten auferlegen. (5)Ein Verstoß gegen die in Absatz (3) und (4) genannten Regelungen verpflichtet den Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 10.000,--. ... Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. §3 (1)Kommt es zu einer Auftragserteilung durch den Kunden, werden der Auftragnehmer und Auftraggeber entspre¬chende Verträge abschließen, die unter anderem Regelungen zur Aufgabe, zur Vergütung, zu Schutz¬rechten sowie zu Beginn und Ende des Projektes enthalten. (2)Der Auftragnehmer wird im Fall einer Auftragserteilung durch Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zum Tagessatz von Euro xxx,— (Basis 8 Stunden) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erbringen.