Verantwortlichkeit für Aussagen von Vertriebspartnern gegenüber Kunden!?
vom 20.1.2014
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Wir senden zwar dem Kunden nach Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung zu, in der auch jede gebuchte Auftragsposition nochmal beschrieben wird und in der auch nochmal draufsteht, dass unsere AGBs gelten (die AGBs sind auch in Anlage an die Auftragsbestätigung dabei) und in den AGBs steht auch drinnen, dass alle Nebenabreden und mündlichen Zusagen der Schriftform bedürfen. Weiter steht auch in der Auftragsbestätigung drinnen, dass der entgegengenommene Auftrag zustande kam durch Vermittlung des für uns tätigen Vertriebspartners Max Mustermann von der Firma Max Mustermann Handelsvertretungen, Musterstraße 123, 12345 Musterstadt. ... Ist unsere Methode (Auftragsbestätigung, AGBs, Vertriebspartnervertrag, etc. wie oben beschrieben) ausreichend?