Nun stellt sich für uns die Frage, ob die Klausel zum Wettbewerbsverbot eventuell nichtig ist, da sie weder zeitlich, noch örtlich eingeschränkt wurde. Hier die Passage zum Wettbewerbsverbot im Kaufvertrag: "a) Die Verkäufer verpflichten sich, alles zu unterlassen, was das Recht der Käuferin beeinträchtigen könnte, die "Firma" zu führen. b) Es ist den Verkäufern untersagt, eine Tätigkeit durch sich selbst oder durch Dritte auszuführen, die diesen oder einen verwandten Handelszweig und ein Unternehmen, das mit Unternehmen dieses Handelszweiges Geschäfte macht, berühren."