Neubau Einfamilienhaus – Werkvertrag – bemustertes Material nicht lieferbar
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Frage: ---------------- So ich auf die vereinbarte Farbe nicht verzichten möchte, muss dann der Aufpreis (Alternative B) von mir hingenommen werden oder besteht die Möglichkeit auf die vertragliche Vereinbarung (Farbe) hinzuweisen und meine Bereitschaft zur Änderung des Modells an deren Preisneutralität zu binden und muss ich in diesem Fall jedes Modell akzeptieren?