Illegale Weitergabe von Sourcen an Dritte
vom 13.3.2009
70 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
B aendert die AGB von F wie folgt: "Die B ist berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen uneingeschränkt für eigene Zwecke und für die Zwecke des B-Konzerns zu nutzen.