60-Tage-Regelung für Grenzgänger nach CH bei zwei Wohnsitzen in D
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mit den Grundlagen der 60-Tage-Regelung im Rahmen des DBA mit der Schweiz sowie mit der Verständigungsvereinbarung und dem Einführungsschreiben gut vertraut. Bitte konzentrieren Sie sich bei Ihrer Antwort deswegen bitte auf die Details. Mein Fall ist wie folgt: Mein Lebensmittelpunkt ist W.