Sehr geehrte Damen und Herren,, wir haben am 16.07.2013 geänderte Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2008 - 20012 erhalten und uns sehr gewundert. Auf den neuen Bescheiden stand "Der Bescheid ist nach § 173 Abs. 1, Nr. 1 AO geändert". Nach Recherchen haben wir herausgefunden, dass beim AG meines Mannes eine Lohnsteueraußenprüfung stattfand und die Fahrtenbücher für 5 Jahre nicht anerkannt wurden und nachträglich die 1 % Methode Anwendung fand.