FA fordert unrechtmässig
vom 15.3.2021
für 105 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
"Sie haben die Umsatzsteueranmeldung für den Voranmeldungszeitraum Dezember 2015 am 10.03.2016 verspätet beim Finanzamt Chemnitz-Süd abgegeben und darin ungerechtfertigt die Vorsteuer aus der o.g. ... Das Finanzamt konnte ohne Ihre Mitwirkung nicht im Einzelnen ermitteln, inwieweit die Gesellschaft am 10.03.2014 und die Folgezeit in der Lage war, die Steuer zu zahlen und inwieweit andere Gläubiger bevorzugt befriedigt wurden. Sie wurden daher am 25.01.2017 unter Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflichten aufgefordert, dem Finanzamt die erforderlichen Angaben mitzuteilen.