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69 Ergebnisse für wohnung zweitwohnung nutzung

Filter Steuerrecht
Doppelte Haushaltsführung mit Dienstwagen und Bahncard 100
vom 3.12.2019 für 63 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe folgende Situation Wohnort und Hauptwohnsitz: Stuttgart Arbeitsort:Frankfurt (Distanz ca. 200 km) Kleine Wohnung in Frankfurt (doppelte Haushaltsführung), ca. 5km vom Arbeitsort entfernt Firmenwagen, Neupreis ca. 60.000€ Bahncard 100 - 2. Klasse Ich lege Stuttgart - Frankfurt jede Woche, hauptsächlich per Bahn zurück, manchmal, bis zu 2-3 mal pro Woche. 1 mal im Monat fahre ich mit dem PKW nach Frankfurt und zurück Ich fahre ca. 4.000 km beruflich im Monat Dazu meine Fragen Wie wird das Fahrzeug versteuert: 1% mit Privatfahrten auf Basis der Distanz von der kleinen Wohnung zum Arbeitsplatz (5km), oder muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Dienstwagen - Steuer - Zweitwohnsitz/Hotel - Familienheimfahrten
vom 4.8.2022 für 40 €
Guten Tag, bei meiner Frage geht es im Prinzip um gleiches Thema wie hier im Forum schon mal angesprochen: https://www.frag-einen-anwalt.de/Dienstwagen-Steuer-Zweitwohnsitz-Hotel--f347439.html Ich beabsichtige wie der Fragesteller damals, meine Zweitwohnung (Miete) aufzugeben und die wenigen einzelnen Tage im Hotel zu schlafen oder am gleichen Tag wieder heimzufahren.
Arbeitsplatz in Deutschland - Familie im Ausland(EU)
vom 29.5.2010 100 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem langjährigem Auslandsaufenthalt bin ich seit 02/10 nun wieder in Deutschland tätig. Meine Familie, Ehepartner plus 2 Söhne(19/21) leben aber noch im Ausland und sind nicht erwerbstätig. Die Söhne befinden sich noch in der Ausbildung.
Lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht ErbSt
vom 16.4.2020 für 50 €
Diese Wohnung (44qm) ist bei der Gemeinde als Zweitwohnsitz gemeldet. ... In diesem Haus stehen mir neben einem eigenen Zimmer (ca. 20 qm) die übrigen Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung (Küche, Bad etc.). ... Ich würde meine Mietaufwendungen der Zweitwohnung gerne einkommensteuerlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.