Wohnsitzverlegung ins EU-Ausland und Doppelbesteuerungsabkommen DBA (Bulgarien)
vom 20.10.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
In 2023 habe ich erstmals durch Überschreitung der 183 Aufenthaltstage meinen Wohnsitz im EU-Ausland begründet (Bulgarien), bin aber weiterhin in Deutschland gemeldet und halte mich regelmäßig in Deutschland auf.