Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Anfertigung meiner Steuererklärung 2014 ist mir aufgefallen, dass mein Firmenwagen nicht gemäß der 1%-Regel abgerechnet worden ist. Dies ist mir leider viel zu spät (also 1,5 Jahre) aufgefallen, da ich meine Abrechnung zugegebener Maßen nicht sorgfältig gepüft habe. Andere Kfz bezogene Kosten sind jedoch an mich weitergegeben worden (Knöllchen, Maut, etc.).