Ich werde einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und kann wählen, ob ich zum 31.12.2014 oder zum 31.3.2015 (wahlweise Ende Januar und Ende Februar) ausscheide. Ziel ist die Vermeidung der Besteuerung der Abfindung (Auszahlung ohne Steuerabzug) 3 Alternativen würde ich gern von Ihnen bewerten lassen: 1.Auswandern nach Indonesien (Bali), keine Erwerbstätigkeit dort geplant, Rückkehr nach Deutschland in 2016 2.Auswandern nach Zürich und Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses zum 1.4.2015 3.Weltreise ab 1.4.2015 bis nach 31.12.2015 ohne festen Wohnsitz und keine Erwerbstätigkeit, Rückkehr nach Deutschland in 2016 Meine Fragen : 1.Ist in allen Fällen die Vermeidung der Besteuerung möglich und was bzw welche Zeitpunkte und –fristen habe ich dabei zu beachten (Bsp. bis wann muss ich in D abgemeldet sein?) 2.Falls keine der Varianten das gewünschte Ergebnis bewirken, welche Alternative habe ich stattdessen?