Laut § 102 SGB (XXII) kann das Sozialamt vom Erben 10 Jahre rückwirkend (hier betrifft es 4 Jahre) Geld vom Erbe zurückfordern => wenn in meinem Fall (5.200,- Euro Erbe minus 3facher Grundbetrag (2.694,-) => 2.506,- Euro) gefordert werden könnten vom Sozialamt, wie sieht es mit den Beerdigungskosten aus? ... Wenn das tatsächliche Erbe mit den Beerdigungskosten abgezogen wird, verbleibt ein Schuldenbetrag von ca. 800,- Euro, den ich tragen muss. ... Da meine Mutter kein Testament gemacht hat, erben meine Schwester und ich nach der gesetzlichen Erbfolge (Vater seit Jahren bereits verstorben, keine weiteren Kinder der Mutter vorhanden) => wie sieht das in diesem Falle mit dem Erbe aus und einer eventuellen Rückforderung vom Sozialamt bzw.