Frage zu Gebühren bei Erbsache und weiteres Verfahren wegen Erbschein etc.
vom 23.12.2009
60 €
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Uns wurde beim Nachlassgericht gesagt, dass wir auch feststellen sollen, ob mein vater schon mal verheiatet war. ich bin sein einziger Sohn, mit meiner Mutter war er nicht verheiratet er war aber früher schon mal verheiratet, die Ehe blieb kinderlos. ... man sage mir damals, dass ich an die stelle meines Vaters trete. dieser hatte damals von seiner Mutter ein Grundstück, wo er hälftig mit seiner Schwester also meiner Tante eigetragen war, diese hälfte wurde mir nach dem Tod meines Vaters per Vormundschaftsgericht übertragnn. damals hat also die erste Frau meines Vaters auch nicht geerbt, sieht dies jetzt anders aus ?