Erlassvertrag Pflichtteil
vom 20.10.2017
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Ich wurde in seinem Testament zum Alleinerben bestimmt. ... Sie überlegte sich das allerdings anders und verzichtet nun auf den Pflichtteil. Auf meinen Wunsch hin haben wir daraufhin einen Erlassvertrag (nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/397.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 397 BGB: Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis">§ 397 BGB</a>) geschlossen.