Geht dann diese Regelung Vor-und Nacherbe garnicht oder kann man mit einem zusätzlichen Passus im Te
vom 18.5.2011
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo Herr Anwalt, meine Frage lautet: Als Nacherben des Erstversterbenden und als Erben des Letztversterbenden möchten wir unsere beiden Kinder zu gleichen Teilen als Erbe einsetzen (Haus Bzw. ... Geht dann diese Regelung Vor-und Nacherbe garnicht oder kann man mit einem zusätzlichen Passus im Testament dies doch regeln?