Ausgangssituation: -Familie mit 3 Kindern, Eltern 66 und 71 Jahre alt -Kinder 29, 38 und 44 Jahre alt -Eltern besitzen eine Doppelhaushälfte im Wert von ca. 220.000 € -Sohn, 29 Jahre hat im Jahr 2007 eine Eigentumswohnung im Wert von 120.000 € von den Eltern zu 50% geschenkt bekommen, die anderen 50% hat er durch ein Baudarlehen finanziert -Sohn 38 Jahre und Tochter 44 Jahre haben 1993 jeweils 40.000 DM von den Eltern überwiesen bekommen als vorgezogen Erbanteil Nun wollen die Eltern die Doppelhaushälfte verkaufen und sich einen barrierefreien Alterswohnsitz bauen. Da der Sohn, 29 Jahre, der Einzige der 3 Kinder ist, der sich um seine Eltern kümmert, haben die Eltern ihm angeboten, die Eigentumswohnung zu verkaufen und mit in den Alterswohnsitz in Form einer eigenen Wohneinheit zu ziehen. Die Eltern möchten aber, dass das neue Haus dem Sohn, 29 Jahre, allein gehört und dieser auch nach Ableben der Eltern in diesem neuen Haus weiterleben kann, da der Sohn ein zusätzliches Darlehen von ca. 120.000 € aufnehmen muss um den Neubau zu finanzieren (neben dem Verkauf der beiden bestehenden Immobilien).