Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der Karenzentschädigung, die mir aufgrund eines Wettbewerbsverbots von meinem alten Arbeitgeber zusteht. ... Die für mich unklare Formulierung in meinem alten Arbeitsvertrag bzgl. der Karenzentschädigung lautet wie folgt: „…auf die Entschädigung werden jedoch Einkünfte angerechnet, […] soweit diese Einkünfte zusammen mit der Karenzentschädigung die zuletzt bezogene Vergütung um mehr als 10% und im Falle eines Wohnungswechsels um mehr als 25% übersteigen. ... Der Anwalt meines alten Arbeitgebers argumentiert, „dass eine Erhöhung der Anrechnungsgrenze auf 125% nur stattfindet, wenn das Wettbewerbsverbot für einen tatsächlichen Wohnsitzwechsel ursächlich ist. […] Es wird an der Ursächlichkeit des Wettbewerbsverbotes für den Wohnsitzwechsel scheitern, denn der Mitarbeiter ist ja durch Eigenkündigung ausgeschieden und hat sich nicht aufgrund eines Wettbewerbsverbots für den konkreten neuen Arbeitgeber entschieden.