Meinem Arbeitsvertrag liegt der TVöD-V bzw. ... In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Abschnitt: "Die Beschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeit zu Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet." Aktuell arbeite ich regelmäßig an Wochenenden und Feiertagen zu unterschiedlichen Arbeitszeiten.