Rechtsgültigkeit einer Klausel einer Dienstwagenvereinbarung
vom 18.7.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Olga Peschta / Wurmannsquick
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin gerade dabei einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, zuzüglich einer Dienstwagenvereinbarung. Diese enthält folgenden Text: Der Arbeitgeber behält sich vor, aus betrieblichen Gründen die Rückgabe des Fahrzeugs nebst Zubehör von dem Arbeitnehmer zu verlangen, insbesondere bei einem Verlust der Fahrerlaubnis, bei Erkrankung des Arbeitnehmers mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums, in der Elternzeit, mit Freistellung des Arbeitnehmers sowie für den Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dieses Widerrufsrecht des Arbeitgebers gilt unabhängig von der Wirksamkeit der Kündigung.