Diese neuen Provisionsvereinbarungen MUSS ich bis heute laut Unternehmen anerkennen. ( Ich denke , rechtlich schwer angreifbar, da die bessere Zahlung nicht eindeutig aus dem Vertrag hervorging, eher durch Kulanz des Unternehmens entstanden ist und 8 Monate lang als mündliche Vereinbarung so praktiziert wurde ) Zudem steht aber in der neuen ( und wie mir erst heute aufgefallen ist) auch in der alten Vereinbarung, daß an Krankheits- und Urlaubstagen nur der Grundlohn ohne Provision bezahlt wird ! ... Die Firma dürfte mich während der Krankheit nicht kündigen und wenn ich es selbst täte, so hätte ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. ... Für die verbleibenden 1,5 Monate meines Vertrages würde ich die Vereinbarung jetzt erstmal akzeptieren, um nicht quasi via " Allgorithmus" direkt ausgesiebt zu werden.