Dienstwagenproblematik
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Ich fahre einen Dienstwagen; im Arbeitsvertrag steht dazu, dass die Firma mir ein Fahrzeug der Mittelklasse (VW Passat, Audi A4 etc.) im Wert von 38.000 DM - das war in 2000 - zur Verfügung stellen muss. ... Da der Dienstwagen ein Gehaltsbestandteil ist, handelt es sich hier also um eine einseitige Gehaltskürzung.