Habe ich noch einen Anspruch auf die Auszahlung einer Betriebsrente?
vom 1.12.2008
40 €
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Im Jahr 1970 trat ich als Angestellter in das Unternehmen ein. Im Jahr 1986 wurde mir gekündigt, im November 1986 gab es eine Güteverhandlung mit dem Ergebnis, dass Punkt 1 bezieht sich auf die Beendigung des Dienstverhältnis, Punkt 2 bezieht sich auf die Abfindung Punkt 3 bezieht sich auf das Zeugnis Punkt 4 des Vergleichs: "Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis und im Zusammenhang mit seiner Beendigung erledigt." Gilt der in Punkt 4 des Vergleichs erwähnte Satz auch für die erworbenen Betriebsrentenansprüche?