Sehr geehrte Damen und Herren, gerne hätte ich eine rechtliche Meinung bezüglich folgender kniffliger Situation: a) Anfang des Jahres hat ein Handwerker bei mir Arbeiten durchgeführt (Schimmelbefall an Wänden entfernt, neue Küche aufgebaut (Materialen gekauft) b) Da der Handwerker bereits früher bei mir Arbeiten ausgeführt hatte, basierte diese Arbeit nur auf a) einen mündlich Auftrag, ohne schriftliche Zusage b) Fehlens eines Kostenvoranschlags c) Fehlen von Quittungen bei Barzahlung Es wurde auf Vertauensbasis abgeschlossen, der Handwerker hat auch einen Schlüssel für die Wohnung erhalten Die Kosten für Materialien hat der Handwerker vorerst ausgelegt. Obwohl der Handwerker für die verrichtete Arbeit ausgezahlt wurde, behauptet er nun, er wäre nicht gezahlt worden. ... c) Inwieweit kann er "schwarz" arbeiten?