Sehr geehrte Rechtsexperten Mein Arbeitgeber möchte eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag von mir unterzeichnet bekommen, die den Arbeitnehmererfindungen gilt. Darin wird zunächst auf das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und dessen Umsetzungs- Richtlinien verwiesen, sowie "im Übrigen" auf die Geltung einer "Betriebsrichtlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung", die jedoch noch nicht existiert :-) Dann folgt Absatz 2 mit einigen für mich sehr unklaren Bemerkungen, deshalb hier im Volltext: [...] Der Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das ausschliessliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht für alle etwaigen urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnisse, insbesondere Computer- und Steuerungssoftware, die der Arbeitnehmer während der Dauer seines Anstellungsverhältnisses, im Rahmen oder ausserhalb seiner anstellungsvertraglichen Aufgaben sowie während und ausserhalb seiner Arbeitszeit erstellt, Die Übertragung und Abtretung des Nutzungs- und Verwertungsrechts umfasst die Erlaubnis zur Bearbeitung und Lizenzvergabe an Dritte und ist vollumfänglich mit dem Gehalt abgegolten.