Ich arbeite als Journalist und war seit zwei Jahren mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt. ... Aber als eine Festübernahme anstand, wurde mir mitgeteilt, dass der Vertrag nicht verlängert, bzw. in ein festes Verhältnis übernommen wird. ... Weil mein Vertrag offiziell ausläuft, weil (so wörtlich im Vertrag) "der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorrübergehend besteht §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 14 TzBfG: Zulässigkeit der Befristung">14 Abs.1, Satz 2 Ziffer 1 TzBfG</a>)" Ich bin aber der Auffassung, dass offensichtlich durchaus noch Bedarf besteht, da ja jemand eingestellt wird, der genau das Gleiche macht wie ich. <!