Pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Eventuelle Überstunden sind mit den Bezügen abgegolten. ... - Stellt der Satz: "Eventuelle Überstunden sind mit den Bezügen abgegolten" eventuell einen sittenwidrigen Vertragsteil dar? ... - Kann man diesen Satz ändern oder Streichen, ohne das der restliche Vertrag davon berührt wird?