Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zuerst muss man sich anschauen, was für einen Arbeits- oder Tarifverträge Sie haben, denn diese regeln die wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit. Diese reicht aus, einem Azubi die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Von einem Azubi kann deshalb nicht verlangt werden, Überstunden zu leisten.
Überstunden sind ausschließlich freiwillig zu leisten. Angeordnete Überstunden des Arbeitgebers, darf es daher gesetzlich nicht geben. Die freiwillige Mehrarbeit ist zu vergüten.
Überstunden müssen daher mit Mehrarbeitszuschlag ausbezahlt oder mit Zeitzuschlag in Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht erfolgt, können diese Ansprüche maximal für einen Zeitraum von drei Jahren geltend gemacht werden. Die meisten Verträge sehen jedoch einen Zeitraum von sechs Monaten vor.
Die Nachweispflicht für die Mehrarbeit liegt bei Ihnen. Sie müssen daher genau aufführen können, wann und wo Sie die Mehrarbeit geleistet haben.
Zur Information: Schulzeit, Pausen- und Wegezeit geltend zur Arbeitszeit. Die Arbeitszeit ist liegt bei höchstens acht Stunden täglich. In Ausnahmefällen auch 8,5 Stunden. Ansonsten läge ein Verstoß gegen des Arbeitszeit- oder Jugendarbeitsschutzgesetz vor.
Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, die geleisteten Stunden aufzuführen, so genau wie möglich und den Zahlungsanspruch unter Fristsetzung dem ehemaligen Ausbildungsbetrieb per Einwurf Einschreiben zuzustellen. Nach Ablauf der Frist, sollten Sie dies mit anwaltlicher Hilfe geschehen, wenn keine Reaktion erfolgt oder diese schlichtweg ablehnend ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.04.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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