Umwandlung Festgehalt in Stundenlohn
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo! Ich arbeite als Sozialpädagogin in einem Pflege- und Sozialdienst zu einem gleichbleibenden Monatsgehalt bei gleichbleibender Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche. Im Zuge der Einführung des Mindestlohns muss mein Arbeitgeber nun einen Großteil der Belegschaft des Bereiches Pflege nun mit einem höheren Stundenlohn bezahlen.