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Einsatzort

| 6. März 2015 18:54 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


19:45

Hallo,

mein Arbeitgeber verlangt von mir eine Montagetätigkeit in der KW 12 über ca. 4 Tage. Nach Seiner Aussage, wiederholt sich dieser Einsatz.

Ich bin seit ca. 4 1/2 Jahren dort beschäftigt. In meinem Arbeitsvertrag stet: "Der Einsatzort ist der Großraum Passau und der Firmensitz".

Dies wäre nicht einmal das Problem aber ich bin ledig (getrennt lebend) und habe ein Haustier.

Muss ich auf diese Forderung eingehen?

Wenn ich eine Pflegeperson für mein Haustier finde, wer trägt die Kosten? Denn ich will auch nicht, dass die Firma einen Auftrag durch mich absagen muss.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Fragestellender Salzweg, den 06.03.2015

6. März 2015 | 19:14

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

bitte teilen Sie noch mit, ob sich der Einsatzort im Großraum Passau/Firmensitz befindet oder außerhalb und wenn außerhalb wie weit genau.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2015 | 19:32

Der Einsatzort wäre Stuttgart. Also ca. 400 km entfernt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2015 | 19:45

Sehr geehrter Fragesteller,

bei einem einzigen Einsatz wäre es sicherlich treuwidrig zu sagen, dass keine Hilfe von Ihnen zu erwarten wäre, allerdings umfasst dieses nicht die regelmäßige Arbeit dort.

Sie können sich daher auf Ihren Arbeitsvertrag beziehen und sich auch weigern, nach Stuttgart zu fahren, da im Arbeitsvertrag der Arbeitsort klar definiert ist und insoweit auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers einschränkt. Der Arbeitgeber müsste Ihnen hierbei schon eine Änderungskündigung aussprechen, die allerdings nicht so einfach begründbar sein dürfte, wenn er beispielsweise auf andere Mitarbeiter zugreifen könnte oder aber wen dafür einstellen könnte.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.


Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 8. März 2015 | 07:01

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