Sehr geehrter Fragesteller,
bitte teilen Sie noch mit, ob sich der Einsatzort im Großraum Passau/Firmensitz befindet oder außerhalb und wenn außerhalb wie weit genau.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Der Einsatzort wäre Stuttgart. Also ca. 400 km entfernt.
Sehr geehrter Fragesteller,
bei einem einzigen Einsatz wäre es sicherlich treuwidrig zu sagen, dass keine Hilfe von Ihnen zu erwarten wäre, allerdings umfasst dieses nicht die regelmäßige Arbeit dort.
Sie können sich daher auf Ihren Arbeitsvertrag beziehen und sich auch weigern, nach Stuttgart zu fahren, da im Arbeitsvertrag der Arbeitsort klar definiert ist und insoweit auch das Direktionsrecht des Arbeitgebers einschränkt. Der Arbeitgeber müsste Ihnen hierbei schon eine Änderungskündigung aussprechen, die allerdings nicht so einfach begründbar sein dürfte, wenn er beispielsweise auf andere Mitarbeiter zugreifen könnte oder aber wen dafür einstellen könnte.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt