Resturlaubsanspruch - Kündigung
vom 19.9.2018
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Meine Kündigung erfolgte dementsprechend in der zweiten Jahreshälfte. Ferner habe ich gelesen, dass ich bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte vollen Urlaubsanspruch habe. Ich gehe davon aus, dass mir die vollen 18 Tage Urlaubsanspruch verleiben.