Guten Tag, ich arbeite in einem SHK Handwerksbetrieb mit knapp über 50 Mitarbeitern, es gibt keinen Betriebsrat, ich bin kein Mitglied einer Gewerkschaft, in meinem Arbeitsvertrag wird mein Brutto-Stundenlohn zwar als Tariflohn angegeben aber es gibt keinerlei Hinweise auf einen Tarifvertrag. ... Der genaue Wortlaut der uns vorgelegten Arbeitsvertrags-Klausel ist folgender: "Der seit dem xx.xx.xxxx zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag wird durch folgenden Vertragspunkt ergänzt. § Ansprüche auf Entgeltfortzahlung wegen der vorübergehenden Verhinderung aus persönlichen Gründen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 616 BGB: Vorübergehende Verhinderung">§ 616 BGB</a> werden ausgeschlossen § Alle sonstigen Vereinbarungen in dem bestehenden Arbeitsvertrag bleiben unberührt.... § Ansprüche auf Entgeltfortzahlung wegen der vorübergehenden Verhinderung aus persönlichen Gründen nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 616 BGB: Vorübergehende Verhinderung">§ 616 BGB</a> werden nur für den Fall ausgeschlossen wenn der Arbeitnehmer nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/IfSG/56.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 56 IfSG: Entschädigung">§ 56</a> Infektionsschutzgesetz berechtigt ist, einen Anspruch auf Entschädigung zu erhalten.