Wechsel des Ausbildungsbetriebes UND Wechsel der HWK
Mit dem alten Betrieb soll ein Aufhebungsvertrag angestrebt werden da "wichtige Gründe" für die Kündigung vermutlich nicht nachweisbar sind. ... Im Standard-Vertrag der HWK gibt es die Klausel: "Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder Lehrling den Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung des Vertrages zu vertreten hat." ... Wenn zweiteres wird wohl Montag die Verkürzung unterzeichnet und Dienstag der Aufhebungsvertrag besprochen was ggf zu Unmut führen würde - es wäre schön wenn das zu vermeiden wäre.