Umsatzbeteiligung / Lohnfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit.
vom 29.1.2013
65 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Ende letzten Jahres erzählte mir ein Nachbar, dass ich (auch wenn ich auf Umsatz arbeite), Anspruch auf bezahlten Urlaub/Krankheit habe, nach der Regelung: Gehalt der letzten 3 Monate, pro Urlaubswoche geteilt durch 13, pro Tag geteilt durch 90. ... Frage 1: Stimmt es, dass ich Anspruch auf bezahlten Urlaub habe? ... Frage 2: Wenn ich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub habe, kann ich rückwirkend Anspruch geltend machen?