Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
vom 8.10.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich arbeite seit Oktober 2005 in einem Unternehmen. Ich habe seit Juli diesen Jahres einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende. ... Bin ich aus diesen Gründen berechtigt das bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, ohne dass ich von der Agentur für Arbeit eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld bekomme?