. - Erhält der Arbeitnehmer dennoch den Lohn, nach den vereinbarten Mindeststunden? ... Über den Abruf der Arbeitsleistung entscheidet der Arbeitgeber unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen nach dem betrieblichen Bedarf. ... Innerhalb eines Ausgleichszeitraumes von längstens 12 Wochen muss jedoch im Durchschnitt die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 4 Stunden erreicht werden. (3) Der Arbeitnehmer arbeitet durchschnittlich wöchentlich an 2 Arbeitstagen. (4) Der Arbeitgeber wird Dauer und Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilen (Abruf). (5) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung gegebenenfalls auch Über- und Mehrarbeit sowie Wochenend-, Sonn- und Feiertagsarbeit im gesetzlich zulässigen Rahmen zu leisten. § 4 Lohn (1) Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit, für tatsächlich geleistete Stunden, einen Brutto-Stundenlohn in Höhe von 13,50 Euro. (2) Der Lohn ist jeweils rückwirkend zum Monatsende fällig und zahlbar.