Kündigungsfristen Arbeitsvertrag - welche Kündigungsfristen bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehm
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Kann es sein, dass der Arbeitgeber sich noch auf die - zwischenzeitlich aufgehobene - längere Kündigungsfrist beziehen kann (in der schriftlichen Aufhebung steht drin: "Mit Inkrafttreten dieser Änderung werden alle vorherigen Änderungen der Kündigungsfrist nichtig.")