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reitunfall mit knochenbruch beim geburtstag

| 4. Februar 2007 14:35 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

meine tochter wurden von ihrer freundin bei uns in der stadt in einem reistall zum geburtstag eingeladen .(der reistall hält privatpferde,bietet reitstunden an und hat per zeitungsinserat auch reiten an geburtstagen angeboten)sie hatte reithose fahrradhelm und stiefel mit.
die pferde wurden vom besitzer ausgesucht und zur verfügung gestellt.(allerdings eine stunde zu früh also standen die ponys schon eine stunde angebunden in der halle)
die kinder gingen raus und ritten um ein paddock.meine tochter wurde von einem 7-8 jährigen mädchen geführt.meine tochter hat keinerlei reiterfahrung.sie saß im sattel die steigbügel viel zu kurz und konnte sich nirgens festhalten ausser an der mähne.die ponys hatten nur ein halfter auf.das pony galoppierte in der zweiten runde unvermittelt los wobei das führende kind die kontrolle verlor und loslies.meine tochter erschrak sah das das pony richtung stalltür lief und wollte runterspringen,bliebe aber im steigbügel hängen und kippte oder flog hinten rüber.sie fiel in ein riesen matschloch brach sich den oberarm hatte eine schädelprellung und diverse prellungen.kein erwachsener war vorort obwohl der beitzer den unfall geshehen hat.zuerst waren nur kinder bei meiner tochter bis ein kind die erwachsenen gerufen hatten.
hat mein kind(12 jahre) anspruch auf schmerzensgeld ? sie ist aktive volleyball spielerin.
dürfte sie mit steigbügel reiten? warum hatten die ponys keine trense auf wegen mehr kontrolle durch das gebiss?
und warum haben die betreiben keinen longiergurt benutzt wo griffe dran sind
vielen dank für ihre antwort
gruss gundula mauritz

4. Februar 2007 | 15:19

Antwort

von


(243)
Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz
Tel: 0 61 31 / 333 16 70
Web: https://www.ra-freisler.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

aufgrund des von Ihnen dargelegten Sachverhaltes und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Ihre Tochter hat Anspruch auf Ersatz entstandener Schäden sowie ein angemessenes Schmerzensgeld, wenn der Reitunfall durch die Verletzung von Sorgfaltspflichten entstanden ist. Nach Ihren Schilderungen kann davon grundsätzlich auszugehen sein. So sprechen für eine Pflichtverletzung die geschilderten Umstände, dass Ihre Tochter noch keinerlei Reiterfahrung besaß, das Pony nicht ordnungsgemäß behalftert war, insb. die Steigbügel nicht richtig angepasst waren sowie ggf. von einem zu jungen Mädchen geführt wurde.

Als Pflichtverletzungen und Anspruchsgrundlagen kommen zum einen Sorgfaltspflichtverletzungen des Tieraufsehers nach § 834 BGB in Betracht bzw. eine Haftung des Tierhalters nach § 833 BGB . Des Weiteren kann eine Haftung durch die Verletzung von Aufsichtspflichten nach § 832 BGB bzw. nach § 823 BGB der Eltern des Kindes, den anwesenden Erwachsenen bzw. den Betreibern des Reitstalls bestehen. Je nach den tatsächlichen Umständen kommen auch vertragliche Anspruchsgrundlagen aufgrund eines Reitvertrages in Betracht. Im Falle des Bestreitens der Umstände oder einer Pflichtverletzung haben Sie die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Pflichtverletzung und den daraufhin kausal eingetretenen Schaden. Insofern kommt es darauf an, wie Sie die Vorfälle z.B. durch anwesende Zeugen belegen können. Die Vorschriften über die Tierhalterhaftung erleichtern Ihnen dabei zum Teil den Nachweis.

Ich rate Ihnen daher, sich zunächst an den Betreiber des Reitstalls oder den Besitzer des Ponys zu wenden. Dazu sollten Sie sich vorab mit einem Rechtsanwalt vor Ort in Verbindung setzen, der Ihnen bei der Einholung der erforderlichen Informationen, der Prüfung des Anspruchs sowie dessen Geltendmachung behilflich ist.

Ich hoffe, dass Ihre Fragen in meinen Ausführungen zufrieden stellend beantwortet wurden und Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben werden konnte. Gerne stehe ich Ihnen bei der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -

http://www.ra-freisler.de
http://www.kanzlei-medizinrecht.net




Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

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