Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
1. Einkommensnachweis
Einen Einkommensnachweis können Sie mit einem Gehaltsnachweise des Arbeitsgebers führen. Günstiger wäre ein Jahresaufstellung, wenn Sie GRatifikationen etc erhalten.
2. Wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten, können Sie unter Umständen versicherungspflichtig in der GKV werden. Hierzu fehlen aber weitere Angaben Ihrerseits.
3. Das ist schwer zu sagen, ohne Schriftverkehr zu kennen. Nach Ihrer Schilderung liegt kein Kündigungsgrund vor. Eine PKV will eigentlich keine Kunden los werden, so lange diese zahlen und im Idealfall wenig kosten. Aber auch Kosten sind kein Argument einer Kündigung.
4. Diese Frage drängt sich eigentlich nicht auf. Sollten Sie auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein (Hartz 4) übernimmt die ARGE die Kosten der PKV.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.
Sollte noch etwas offen oder unklar geblieben sein, möchte ich Sie auf die kostenfreie Nachfragefunktion hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Grübnau-Rieken,
vielen Dank. Noch mal zu der Situation und der Frage.
Ich bin sozialversicherungsbefreit als GF in einer GmbH. Der Firma geht es nicht sehr gut und mein Gehalt wurde vor ein paar Jahren ausgesetzt. Wenn es der Firma wieder besser geht, wird sie mein Gehalt wieder zahlen. D.h. ich bin in der Situation das ich das Geld auch ausgezahlt bekomme, um in einer PKV zu sein. Es wurde nur ausgesetzt. In diesem Bewußtsein habe ich angenommen das ich der PKV gegenüber verpflichtet bin weiterhin meine monatlichen Beiträge zu leisten. Habe mich irgendwie mit gelegentlichen Jobs durchgeschlagen und zusätzlich als GF in der Firma versucht die monitäre Situation zu verbessern. Was bisher nicht gelungen ist. Im September 2011 wurde ich leider krank und bin es im Moment leider immer noch. Kann nicht arbeiten, so auch die Ärzte.
Wenn ich das der PKV genauso mitteile,wie wird diese reagieren, auch hinsichtlich des Krankentagegeldes - auf das ich derzeit angewiesen bin - und somit: was würden Sie mir empfehlen?
Bin ehrlich gesagt ziemlich verzweifelt, weil ich nicht weiß wie ich mich der PKV gegenüber verhalten soll.
Sehr geehrte Ratsuchende,
das Problem ist in der Tat, dass Sie der PKV Einkünfte nachweisen müssen, anderenfalls würde sich die KV auf den Bereichungseinwand berufen, wenn Sie nicht das verdienen, worauf Sie sich abgesichert haben.
Wenn Sie der Meldung nicht nachkommen, verletzen Sie eine Obliegenheit mit der Konsequenz, dass der Versichrerer die Leistungs zunächst verweigern kann.
Sie sollten sich eine Gehaltsbescheinigung der Firma geben lassen,aus dem Ihr Einkommen, welches zur Zeit gestundet ist, ausgewiesen wird.
Wenn die Versicherung nicht explizit nach geflossenen Beiträgen oder einer Einkommensteuererklörung fragt, sollte das gegebenfalls genügen.
Sollte die PKV aber einen Steuerbescheid anfordern, würde zu Tage treten, dass keine Gelder geflossen sind.
Das hätte dann zur Konsequenz, dass die PKV die Gelder im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung zurück fordern würde und ggf den Vertrag kündigt.
Es bleibe Ihnen allenfalls die Möglichkeit, sich andere Einkünfte zu erschließen, wenn nicht absehbar ist, dass es der Firma je wieder besser gehen wird. Sie können einen Einkommensnachsweis zudem mit Ihren Nebeneinkünften führen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen in dieser belastenden Situation keine positivere Auskunft erteilen kann.
Mit besten Wünschen für eine baldige Genesung.
Michael Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt