Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundlage für die Zahlung von Krankentagegeld ist, vorbehaltlich der Prüfung Ihrer zugrundeliegenden AVB, dass sie krankheitsbedingt kein Gehalt oder eine entsprechende Ersatzleistung bekommen. Hintergrund dafür ist das sogenannte Bereicherungsverbot. Danach darf das Einkommen eines Arbeitnehmers im Falle einer Krankheit nicht höher sein als sein im Beruf erzieltes Arbeitseinkommen. Damit gleichzusetzen sind naturgemäß Leistungen der Arge mit Lohnersatzfunktion. Da Leistungen von der Arge erbracht worden sind, erfolgt die Rückforderung wohl zu Recht.
Die PKV hat demnach nicht zu leisten, eine Rückführung oder dergleichen wird es nicht geben. Die Leistungen der PKV sind subsidiär. Tut mir Leid, dass Sie insofern das Nachsehen haben!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann, Rechtsanwalt
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