Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

pfändung von rente die auf fremdes konto überwiesen wird

| 5. Juli 2024 00:26 |
Preis: 48,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


07:50

Zusammenfassung

Rentenzahlung auf fremdes Konto

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehreren Jahren wird die Rente meines Vaters in Höhe von derzeit ca. 700,-Euro auf mein Bankkonto überwiesen. Die Rente ist zum Grossteil auf meinem Konto verblieben, damit habe ich die monatliche Miete in Höhe von 400,-Euro, die meine Eltern an mich zu bezahlen haben verrechnet und den Rest habe ich an meinen Vater ausbezahlt, jedoch habe ich dafür keinen Nachweis.
Mein Vater erhält zusammen mit meiner Mutter noch Bürgergeld, dass wird jedoch auf das Konto meiner Mutter überwiesen.
Ein eigenes Konto hat mein Vater so gut wie nie gehabt, er hat erhebliche Schulden. Jetzt wurde er wieder von einem Inkassounternehmen angeschrieben, das von ihm mehr als 100.000,-Euro verlangt.
Meine Frage lautet:
Kann das Inkassounternehmen mich als Drittschuldner in Anspruch zur Zahlung nehmen, auch wenn mein Vater nur ca. 700,-Euro Rente erhält, und können daraus auch Forderungen aus vergangenen Rentenzahlungen, die auf mein Konto geflossen sind, an mich entstehen.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen

5. Juli 2024 | 00:53

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Eine Pfändung der Gutschriften auf Ihrem Konto ist für die aktuelle und für künftige Zahlungen möglich, nicht aber für verganene Zahlung . EIn Pfändungsschutz der Rentenzahlung durch Unterschreiten der Pfändungsfreigrenze besteht bei einer Überweisung auf ein fremdes KOnto nicht. Ein solcher Pfändungsschutz kann Ihr Vater nur für das auf seinem eigenen Konto eingehende Guthaben beantragen, nicht aber für Zahlungen auf ein fremdes Konto.

2. Für die Pfändung der Gutschrift müsste das Inkassounternehmen allerdings Kenntnis davon erlangen, dass die Rentenzahlung auf Ihr Konto gelangt. Dies könnte durch eine Vermögensauskunft gegenüber Ihrem Vater erfolgen.

3. Perspektivisch sind Ihr Vater und Sie besser aufgestellt, wenn er ein eigenes Pfändungsschutzkonto führt. Aufgrund der Größenordnung der Forderung wäre auch ein Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung anzustreben, allerdings sollten dann vorher die Überweisungen der Rente Ihres Vaters auf Ihr Konto eingestellt sein.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Marcus Schröter
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 5. Juli 2024 | 01:06

Sehr geehrter Herr Schröter,

vielen Dank für Ihre präzise Antwort, nur nochmal zum Verständnis, um Geldeingänge die in der Vergangenheit liegen muss ich mir also definitv keine Gedanken machen, dass man darauf Ansprüche erheben kann bzw. in Höhe oder Summe pfänden könnte.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüssen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Juli 2024 | 07:50

Guten Morgen,

nein für vergangene Beträge ist eine Pfändung nicht möglich. Allenfalls im Rahmen eines Insolvenzverfahrens könnte der Insolvenzverwalter auf die Gutschriften vergangener Beträge zurückgreifen, so dass wenn die Durchführung eines Insolvenzverfahrens gewollt ist, ein eigenes Konto vorher eingerichtet werden sollte.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. Juli 2024 | 06:06

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Juli 2024
5/5,0

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht