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ordnungsbehördliches Verfahren - Fristen und Zulässigkeit

20. März 2012 17:31 |
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Verwaltungsrecht


Ich habe wegen "fehlender Nachweise zur abschließenden Fertigstellung" ein ordnungsbehördliches Verfahren in Form eines Bescheides zugestellt bekommen. Es geht um ein Einfamilienhaus, dessen Bauherr nicht mehr ausfindig zu machen ist. Ich habe das Haus als nachweislich "gebraucht" gekauft. Der Bauherr wohnte bereits mit seiner Familie 1,5 Jahre darin.
Die Bauaufsichtsbehörde verlangt nun von mir die Beibringung der fehlenden Nachweise, hat mir bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist ein Zwangsgeld in Höhe von 500 € angedroht und für diesen Bescheid soll ich in jedem Fall eine Gebühr von 350 € zahlen. Ich habe weder Nachweise noch irgend welche anderen Unterlagen von dem Verkäufer meines Hauses (Bauherr) bekommen und bin ganz sicher nicht der Bauherr der Immobilie. Werde aber jetzt für die Bebringung der Nachweise von der Bauaufsicht verpflichtet. Nun meine Frage. Ist der Bescheid gegen mich rechtens? Hätte die Bauaufsicht vor Erlass des Bescheides Fristen einhalten müssen?

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