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nachträgliche Unterhaltsforderungen incl. Kindergeld

11. Mai 2006 12:46 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Im Jahre 1990 musste ich aufgrund Streitigkeiten mit meinem Vater mein Elternhaus im Alter von 18 Jahren verlassen. Unterhalt bzw. Unterstützung bekam ich nie, auch während meiner Berufsausbildung nicht. Ist es heutzutage noch möglich, nachträgliche Unterhaltsforderungen zu stellen? z.B. Kindergeld etc. Oder ist die Frist dafür längst abgelaufen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke.

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass sie in der Vergangenheit nie Unterhalt gefordert haben. Ohne eine entsprechende Inverzugsetzung kann Unterhalt für die Vergangenheit nicht gefordert werden (§ 1613).

Dies wäre nur dann möglich, wenn Sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert waren. Hierfür sehe ich keine Anhaltspunkte.

Ungeachtet der Frage, ob überhaupt Unterhalt geschuldet war, dürfte die Durchsetzung mangels Inverzugsetzung nicht möglich sein, da erst ab diesem Verzugszeitpunkt Unterhalt für die Vergangenheit gefordert werden kann. Leider kann ich Ihnen hier keine bessere Auskunft geben.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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