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kurz vor dem Scheidungstermin

| 2. Februar 2007 17:22 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Ralf Kunold

Ich bekomme Prozeßkostenhilfe(wegen Arbeitslosikeit)
Scheidung-Antragsteller ist mein Mann.Geregelt sind :
Hausratsteilungund Auseinandersetzung gemeisamer Vermögenswerte und Schulden(notariell).
Zugewinnausgleich ervolgt bei dem Scheidungstermin.
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Sehr geehrte Ratsuchende,

die Kosten in zivilrechtlichen Verfahren, insbesondere in Familiensachen werden grundsätzlich auf der Basis von Gegenstandswerten ermittelt. Bei einer Scheidung ergibt sich z.B. der Gegenstandswert aus dem Nettoeinkommen beider Parteien in 3 Monaten. Beispiel: Der Mann verdient pro Monat 2.000 €, die Frau 1.000 €. Bezogen auf 3 Monate würde dann der Gegenstandswert 9.000 € betragen. Anhand dieses Gegenstandswertes können nun über Tabellen die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren ermittelt werden. Da ich in Ihrem Falle keinerlei Informationen habe, kann ich hier auch nichts ausrechnen.

Da Sie jetzt aber Prozeßkostenhilfe bewilligt bekommen haben, kommt es durchaus in Betracht, dass Sie gar keine Kosten zu tragen haben (zumindest hinsichtlich der gerichtlichen Kosten). Dies ist aber einkommensabhängig. Hier müßten Sie einmal schauen, ob Ihnen Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung bewilligt wurde oder ob sie sogar ratenfrei ist. Im letzteren Falle würden zu Ihrem Glück die Kosten aus der Staatskasse bestritten werden. Sollten monatliche Raten angeordnet worden sein, müßten Sie hier im Höchstfall 48 Raten zahlen. In diesem Falle hätten Sie aber nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe schon etwas vom Amtsgericht hören müssen, da üblicherweise Tilgungspläne verschickt werden.

Da der Zugewinnausgleich bei dem Familiengericht im Termin durchgeführt wird, gehe ich davon aus, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Denn für einen Vergleich oder die Antragstellung zu dieser Thematik muss jede Partei anwaltlich vertreten sein. Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt konkret auf die zu erwartenden Kosten an. Er ist Ihnen diesbezüglich zur Auskunft verpflichet. Da dieses Thema aber bisher zwischen Ihnen nicht erörtert wurde, kann es sehr wohl sein, dass Sie tatsächlich keine Raten zahlen müssen und wahrscheinlich keine weiteren Kosten für das Verfahren auf Sie zukommen.

Da Sie außergerichtlich bereits die meisten Sachen notariell geregelt haben, weiß ich nicht, inwieweit hier ein Anwalt für Sie mitgewirkt hat. Ggf. könnten dann noch Kosten enstehen, die ebenfalls nach Gegenstandswerten abzurechnen sind. Gehen Sie hier auf Ihren Anwalt zu.

Sollten Sie wider Erwarten überhaupt nicht anwaltlich vertreten sein, werden Sie gar keine Kosten haben. In Scheidungsverfahren werden die Kosten nämlich gegeneinander aufgehoben, was bedeutet, dass jede Partei Ihre eigen Kosten selbst trägt. Sie müßten sich dann auch nicht an den Anwaltskosten Ihres Mannes beteiligen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit eine erste Orientierung gegeben zu haben. Andernfalls steht Ihnen noch die Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Ralf Kunold

Rückfrage vom Fragesteller 2. Februar 2007 | 20:03

Die Prozesskostenhilfe würde ohne Rückzahlung bewilligt.
Das Nettoeinkommen meines Mannes beträgt 72.000Euro.
Mein Rechtsanwalt hat sich beim Notar mitgeholfen.Unsere Haus hat einen Wert von 325.000 Euro( mit 120.000Euro noch belastet).
Die Scheidung findet c.a. 500km weitweg von hier.
Können Sie vieleicht jetzt meine Kosten besser schätzen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2007 | 12:44

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wenn Ihr Anwalt bei der Vermögensauseinandersetzung beteiligt war, kann er diesbezüglich abrechnen. Dies geschieht nach Gegenstandwerten. In Ihrem Falle sind mir die Gegenstandswerte nicht ausreichend bekannt. Nehme ich als Gegenstandswert Ihr Haus nebst Schulden, und Ihr Anwalt war an der Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Mann beteiligt, stehen Kosten Ihres Anwaltes für diese Tätigkeit von knapp 8.000,00 € im Raum, wobei ich von dem Anfall einer Geschäfts- und Einigungsgebühr ausgehe.

Hinsichtlich Ihrer Scheidung scheinen Sie aber Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt bekommen zu haben, so dass Sie hier keine Kosten zu erwarten haben. Diese trägt dann die Staatskasse.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben,

mit freundlichen Grüßen

RA Ralf Kunold

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Danke Hr,Kunold für Ihre Antwort.Seit 01.10.05. (als mein Mann nach 30 Jahren fremdging mit eine Freudin) habe ich sehr viele Entäuschungen erlebt.Es gibt aber auch ehrlichke Leute!

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