Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sofern ihr Mann nicht vorbestraft ist wird die zu erwartende Strafe bei einigen wenigen Tagessätzen liegen. Vermutlich so um die 30 TS. Allerdings hängt das auch von der Schwere der Verletzungen ab.
Bei der Polizei muss Ihr Mann jedoch keine Aussage machen.
Eine gerichtliche Möglichkeit dem Nachbarsjungen den Umgang mit Ihrer Tochter verbieten zu lassen sehe ich momentan nicht.
Ihre einzige Möglichkeit dürfte darin liegen auf Ihre Tochter dahingehend einzuwirken dass sie sich nicht mehr mit ihm trifft.
Wenn Sie sicher wissen dass der Vater Drogen konsumiert bestünde natürlich die Möglichkeit die Polizei zu verständigen damit diese zumindest in dieser Hinsicht etwas unternimmt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Will
Rechtsanwalt
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